Sollten die Aufzugskosten auch auf das Erdgeschoss umgelegt werden?
Ich frage anhand eines fiktiven Wohnhauses: Der Mieter im Erdgeschoss sagt, dass er den Aufzug nicht benutzt, und möchte sich nicht an den monatlichen Kosten beteiligen; die Bewohner der oberen Stockwerke hingegen finden, dass es sich um Kosten für Gemeinschaftsflächen handelt. Im Haus wird von allen derselbe Betrag verlangt. Was meint ihr: Sollte der Beitrag für alle gleich sein oder sich nach der Nutzung richten?



